Neue Führerscheinregelung

Führerscheinklassen

Alle Führerschein­klas­sen auf einen Blick

Seit 19. Januar 2013 ist die neue EU-Führer­regelung in Kraft. Sie eröffnet Ein­steigern und Auf­steigern zwischen den Klas­sen ungeahnte Möglich­keiten. Nach­folgend ein Überblick über die gültigen Richt­linien und Fahr­erlaubnis­klassen. Über unsere Führer­schein-Kenn­zeich­nung an den je­wei­ligen Ma­schi­nen kön­nen Sie schnell ermit­teln, welche Honda am bes­ten zu Ihnen passt.

Führer­schein­klas­sen AMA1A2A
Be­schrei­bung Klein­kraft­rad bis 50 cm³, max. Lei­stung 4 kW, Höchst­ge­schwin­dig­keit 45 km/h Leicht­kraft­rad bis 125 cm³, max. Lei­stung 11 kW, Lei­stungs­ge­wicht 0,1 kW/kg Motor­rad bis 35 kW (48 PS), Lei­stungs­ge­wicht 0,2 kW/kg Stufen­führer­schein Motor­rad mit unbe­grenz­ter Lei­stung Direkt­ein­stieg Motor­rad mit unbe­grenz­ter Lei­stung
Min­dest­alter 16 Jahre 16 Jahre 18 Jahre 20 Jahre 24 Jahre
Beding­ung keine keine keine 2 Jahre Besitz der Klas­se A2 -
Prü­fung Direkt­ein­stieg Theo­rie und Prax­is Theo­rie und Prax­is Theo­rie und Prax­is - Theo­rie und Prax­is
Auf­stiegs­rege­lung Keine Prü­fung für In­haber eines Auto­führer­schein Keine Prü­fung für In­haber eines Auto­führer­scheins Klas­se 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 aus­ge­stellt wurde Prak­tische Prü­fung nach 2 Jah­ren Besitz der Klas­se A1 oder für In­haber eines Auto­führer­scheins Klas­se 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 aus­ge­stellt wurde Prak­tische Prü­fung nach zwei­jähriger Fahr­prax­is mit A2 -
Die Veränder­ungen im Ver­gleich zur aktu­ellen Rege­lung Er­setzt die alten Klas­sen M und S Ab 16 Jahre entfällt die bau­art­be­dingte Höchst­ge­schwin­dig­keit von 80 km/h Er­setzt die alte Klas­se A be­schränkt mit max. 25 kW (34 PS) Zu­gang für In­haber der Klas­se A be­schränkt nach 2 Jah­ren Vor­mals Zu­gang ab 25 Jahre
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