20.02.2013
Seit 19. Januar 2013 ist die neue EU-Führerregelung in Kraft. Sie eröffnet Einsteigern und Aufsteigern zwischen den Klassen ungeahnte Möglichkeiten. Nachfolgend ein Überblick über die gültigen Richtlinien und Fahrerlaubnisklassen. Über unsere Führerschein-Kennzeichnung an den jeweiligen Maschinen können Sie schnell ermitteln, welche Honda am besten zu Ihnen passt.
Führerscheinklassen | AM | A1 | A2 | A | |
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Beschreibung | Kleinkraftrad bis 50 cm³, max. Leistung 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h | Leichtkraftrad bis 125 cm³, max. Leistung 11 kW, Leistungsgewicht 0,1 kW/kg | Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg | Stufenführerschein Motorrad mit unbegrenzter Leistung | Direkteinstieg Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
Mindestalter | 16 Jahre | 16 Jahre | 18 Jahre | 20 Jahre | 24 Jahre |
Bedingung | keine | keine | keine | 2 Jahre Besitz der Klasse A2 | - |
Prüfung Direkteinstieg | Theorie und Praxis | Theorie und Praxis | Theorie und Praxis | - | Theorie und Praxis |
Aufstiegsregelung | Keine Prüfung für Inhaber eines Autoführerschein | Keine Prüfung für Inhaber eines Autoführerscheins Klasse 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 ausgestellt wurde | Praktische Prüfung nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 oder für Inhaber eines Autoführerscheins Klasse 3, wenn dieser vor dem 01 .04. 1980 ausgestellt wurde | Praktische Prüfung nach zweijähriger Fahrpraxis mit A2 | - |
Die Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Regelung | Ersetzt die alten Klassen M und S | Ab 16 Jahre entfällt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h | Ersetzt die alte Klasse A beschränkt mit max. 25 kW (34 PS) | Zugang für Inhaber der Klasse A beschränkt nach 2 Jahren | Vormals Zugang ab 25 Jahre |